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Vertragsbedingungen der
Schönau Computer GmbH
I.
Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der
Schönau Computer GmbH
werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß diese
durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben
Individualvereinbarungen.
II. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist
auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder
sonstige von der
Schönau Computer GmbH
nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die
Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall,
daß sich die
Schönau Computer GmbH
bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr
als einem Monat sind die
Schönau Computer GmbH
und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung
vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus
anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht
lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist
erforderlich, daß er der
Schönau Computer GmbH
schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit
Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die
Schönau Computer GmbH
berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an den Käufer oder das Transportunternehmen geht die
Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder die
Schönau Computer GmbH
zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die
Schönau Computer GmbH
von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf
Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der
Schönau Computer GmbH
unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten
Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die
Schönau Computer GmbH
berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden
der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die
Schönau Computer GmbH
nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden
abschließen. Bei Nutzung von Paketdiensten beträgt der max.
Versicherungsschutz 511 EURO es sei denn, es wird ein höherer
Versicherungsschutz vereinbart.
IV. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der
Schönau Computer GmbH
sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit
Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die
Schönau Computer GmbH.
Der Kunde ist - soweit nicht anderes vereinbart ist - 14 Tage an die
Bestellungen gebunden.
2. Die
Schönau Computer GmbH
wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des
Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen
wird, daß hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt
wird.
3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle
Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen bei Lieferung
mit Paketdiensten Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des
konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
V.
Widerrufsrecht
1. Dem Verbraucher steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die
Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine
deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm
entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels
seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur
Verfügung gestellt worden ist. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der
Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die unten angegebene Adresse der
Schönau Computer GmbH
bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht
nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
- nach Kundenspezifikation angefertigt
werden, oder
- Verträgen zur Lieferungen von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag
von Euro 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu
tragen. Er hat dabei ein übliches und anerkanntes Transportunternehmen
bzw. Paketdienst (z.B. Deutsche Post AG) mit einem Standardpaket oder
Päckchen zu beauftragen.
VI. Rückgabemöglichkeit
Die
Schönau Computer GmbH
räumt dem Kunden als zusätzliche Serviceleistung unbeschadet des
vorgenannten Widerrufsrechts eine Rückgabemöglichkeit für den
Kaufgegenstand mit Ausnahme von CPU und RAM-Bausteinen und
Verbrauchsmaterialien ein. Diese Rückgabe muß innerhalb von 28 Tagen ab
Rechnungsdatum ausgeübt werden. Die Rückgabe wird durch Rückgabe des
Kaufgegenstandes ausgeübt. Die erhaltene Ware muß zur Rückgabe ungeöffnet
und in der Originalverpackung angeliefert werden, verschweißte Produkte
und Software müssen insbesondere versiegelt und unbenutzt sein. Es genügt
die rechtzeitige Absendung bzw. Anlieferung durch den Kunden. Für die
Zusendung der Kaufgegenstände im Rahmen dieser Rückgabe an die
Schönau Computer GmbH
trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eintreffen an deren Geschäftssitz.
Hinsichtlich der Ausübung der vorgenannten Rückgabemöglichkeit sind
Sendungen an die
Schönau Computer GmbH,
soweit nichts anderes vereinbart worden ist oder ein Anspruch des Kunden
besteht, für den Transport nicht aufkommen zu müssen (z.B. bei
Gewährleistungsansprüchen) freizumachen. Der Kunde hat den Bezug der Ware
von der
Schönau Computer GmbH
durch Rechnung oder Bon-Beleg nachzuweisen.
VII. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Die
Schönau Computer GmbH
gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der
gesetzlichen Gewährleistungszeit, daß Lieferungen und Leistungen frei von
Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens
14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische
Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfasst
sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen,
daß der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und
Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat,
es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für
den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder
Leistung vorliegt, ist die
Schönau Computer GmbH
nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur
oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen
empfohlen, da eine
Haftung für derartige
Folgeschäden ausgeschlossen ist.
Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ist die
Schönau Computer GmbH
zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
oder schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung mindestens zweimal fehl
oder ist die Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Kunden
unzumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag
rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) zu verlangen.
5. Der Verkauf gebrauchter Ware erfolgt
unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu
gewährleisten, sollte der Rücklieferung der Ware eine Kopie des
Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung
beigefügt werden.
7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang
die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die
Schönau Computer GmbH
zurückschicken bzw. anliefern. Für aufgrund
nicht ordnungsgemäßer
Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht
übernommen werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten
Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer
Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die
Schönau Computer GmbH
behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten
in diesen Fällen vor.
9. Für Systeme oder deren Komponenten, die
nicht von der
Schönau Computer GmbH
bezogen wurden, können keine Garantieleistungen in Anspruch genommen
werden. Erfolgende Instandsetzungsarbeiten bedürfen der Bestätigung des
Kunden, sind kostenpflichtig und werden entsprechend der aktuellen
Dienstleistungspreisliste der
Schönau Computer GmbH
berechnet.
10. Reparaturen außerhalb der
Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die
Schönau Computer GmbH
behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der
Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus
unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die
Schönau Computer GmbH
ab.
3. Die im Eigentum der
Schönau Computer GmbH
stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die
Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden
an die
Schönau Computer GmbH
abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
4. Die
Schönau Computer GmbH
behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den
Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des
Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt, sofern
Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht
werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung,
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der
Vorbehaltsware in das Ausland nicht berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen,
nicht im Eigentum der
Schönau Computer GmbH
stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die
Schönau Computer GmbH
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware
zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der
Schönau Computer GmbH
hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
IX. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei in bar oder auf die auf der
Rechnung angegebenen Bankkonten der
Schönau Computer GmbH
geleistet werden, wobei Schecks ausschließlich
erfüllungshalber angenommen werden. Die
Schönau Computer GmbH
ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe
von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung
eines der
Schönau Computer GmbH
entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt,
den Nachweis zu führen, daß der
Schönau Computer GmbH
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der
Schönau Computer GmbH
kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein
Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit
Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
ausgeschlossen.
X.
Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten
haftet die
Schönau Computer GmbH
für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
2. Wenn und soweit die Haftung der
Schönau Computer GmbH
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der
Schönau Computer GmbH.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der
Schönau Computer GmbH
bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der
Schönau Computer GmbH.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne
des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bad Salzungen
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
XII. Software
Bei Lieferung von Software, Literatur oder Lern- u. Trainings-CD`s gelten
über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen
lizenzrechtlichen und
sonstigen Bedingungen des Herstellers.
Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung
ausdrücklich anerkannt.
Die Installation einer erworbenen Software erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Schönau Computer GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für
etwaige Schäden, die durch die Installation entstehen können. Der Nutzer
verzichtet auf jedwede Ansprüche gegen die Schönau Computer GmbH, die sich
aus diesem Vorgang ergeben können.
XIII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des
einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen)
ausgeschlossen wird.
2. Die
Schönau Computer GmbH
ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten (Adresse, mail etc.)
elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Die
Schönau Computer GmbH
ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben
oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Kreditinstitute,
Leasinggesellschaften und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der
Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes
werden von der
Schönau Computer GmbH
beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
Adresse:
Schönau Computer GmbH
– Bahnhofstraße 6-8 - 36404 Vacha
Geschäftsführung: Dipl. -Wirt. Inf. Michae Schönau
Diese Vertragsbedingungen sind in den Geschäftsräumen der
Schönau Computer GmbH unter obiger Adresse und im Internet unter
www.schoenau.de für jedermann zugänglich. |